8. Finanzplatz Schweiz

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30 mars 2010

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Marc Dufournet, « 8. Finanzplatz Schweiz », Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, ID : 10.4000/sjep.119


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Im Jahr 2006 zeigte das In-Kraft-Treten des Zinsbesteuerungsabkommens mit der Europäischen Union in der Schweiz erste Wirkungen. Ob sich die europäischen Kundinnen und Kunden für einen Steuerrückbehalt oder aber für eine freiwillige Deklaration ihrer Guthaben entscheiden, hängt massgeblich vom Steuersystem in ihrem jeweiligen Wohnsitzland ab. Ein prägendes Ereignis war ferner die Bekanntgabe des Rücktritts von Bundesanwalt Valentin Roschacher für Ende 2006. Dieser Schritt dürfte der Beruhigung der Lage innerhalb der Bundesanwaltschaft – die von links wie von rechts scharf unter Beschuss geraten war – den Weg ebnen. Auch das Eidgenössische Finanzdepartement stand im Kreuzfeuer der Kritik : Dieses hatte die Absicht geäussert, den revidierten Empfehlungen der FATF nicht in ihrer Gesamtheit Folge zu leisten. Die wenigen Sanktionen sowie die mangelnde Transparenz in Bezug auf die Rückerstattung von Potentatengeldern riefen ebenfalls Unmut hervor. Abgesehen davon wurden im Berichtsjahr zwei wichtige Durchbrüche erzielt, nämlich mit der Ratifizierung des Strafrechtsübereinkommens des Europarates über Korruption im März 2006 und des UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität im Oktober. Zudem hat ein Genfer Untersuchungsrichter im Zusammenhang mit dem Oil-for-Food-Programm ein erstes Strafmandat erlassen. Bei den internationalen Bemühungen der Schweiz im Jahr 2006 ist schliesslich auch die Durchführung eines informellen Treffens von Regierungsexperten in Lausanne (Lausanne III) über die Rückgabe von Potentatengeldern zu nennen.

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