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Reichshofrat und Reichskammergericht bekämpften rechtswidrige Maßnahmen und Normen, die das Recht der Appellation an die Reichsgerichte einschränkten. Der Reichshofrat war allerdings nicht nur Gericht, sondern auch Rat des Kaisers. Als solcher konnte er auch tätig werden, wenn kein Appellationsproze...