Die Schweiz und die wettbewerbsbeschränkenden Geschäftspraktiken

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30 avril 2013

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Philippe Brusick, « Die Schweiz und die wettbewerbsbeschränkenden Geschäftspraktiken », Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, ID : 10.4000/sjep.1244


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Im Bereich des Wettbewerbs weist die Schweiz paradoxe Züge aus. Einerseits hat sie eines der liberalsten Systeme was den internationalen Handel anbelangt, und andererseits weist sie den höchsten Grad an Protektionismus im Agrarbereich aus. Die Binnenwirtschaft ist geprägt durch Kartellabsprachen und eine wenig transparente Politik der öffentlichen Ausschreibungen. Weiter ist die Schweiz Geschäftssitz zahlreicher multinationaler Gesellschaften mit Vorrangstellung auf den internationalen Märkten. Deren wettbewerbsbeschränkenden Geschäftspraktiken sind durch Antitrustgesetzgebungen in zahlreichen Ländern im Ausland stark eingeschränkt worden. In der Schweiz wacht eine Kartellkommission über die Einhaltung des Kartellgesetzes von 1985 (in Kraft seit dem 1. Juli 1986), dies allerdings mit bescheidenen Befugnissen im Verhältnis zur Kommission der EG beispielsweise.Der Autor untersucht die wettbewerbsbeschränkenden Geschäftspraktiken, welche die freie Konkurrenz in der Schweiz und weltweit einschränken. Es sind dies Verträge oder Absprachen zwischen Unternehmen mit dem Ziel, den Wettbewerb einzuschränken oder gar zu verhindern ; die gängigste Form sind die verschiedenen Arten von Kartellen. Ausser der Kartellgesetzgebung in den USA, welche für das In- und Ausland gilt, betreffen die meisten Kartellgesetze nur das Inland. für die Entwickungsländer steht im Rahmen der UNCTAD eine Expertengruppe zur Verfügung, welche diese Länder bei der Einführung einer Kartellgesetzgebung unterstützt, und sie darin berät, wie sie den negativen Auswirkungen von internationalen Kartellen auf ihrem Gebiet entgegentreten können. Der 1980 einstimmig von der UNO-Generalversammlung verabschiedete Verhaltenskodex über wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken bietet dazu die Basis ; er ist allerdings freiwillig und somit lediglich moralisch verpflichtend. Die OECD hat ebenfalls eine entsprechende Kommission für die Beratung ihrer Mitglieder (Industrieländer) in Fragen des Wettbewerbs ins Leben gerufen. Grundsätzlich bieten offene Märkte ohne wettbewerbsbeschränkende Praktiken allen Ländern, inbesondere auch den Entwicklungsländern, mehr Chancen für wirtschaftliche Entwicklung, dies die Schlussfolgerung des Autors. Doch braucht es dazu griffige, international gültige Instrumente, deren Ausarbeitung noch viel Zeit in Anspruch nehmen wird.

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