22 décembre 2014
Andreas Frings, « Anwesenheitspflicht und Präsenzlehre », Geschichte verwalten, ID : 10670/1.ntk5nv
(2a) Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Teilnahmevoraussetzung für Prüfungsleistungen nicht geregelt werden, es sei denn, bei der Lehrveranstaltung handelt es sich um eine Exkursion, einen Sprachkurs, ein Praktikum, eine praktische Übung oder eine vergleichbare Lehrveranstaltung. Mit diesem Passus erregt das nordrhein-westfälische Hochschulzukunftsgesetz gerade viel Aufmerksamkeit. Die Diskussion wird interessanterweise darüber geführt, ob Präsenzl...