12 avril 2017
https://www.openedition.org/12554 , info:eu-repo/semantics/openAccess
Maria Julia Ochoa Jiménez, « 5. Kapitel: Allgemeine zusammenfassende Bewertung », Göttingen University Press, ID : 10670/1.tq3zcx
1. Materielle bewegliche Kulturgüter werden zu ihrem Schutz in den internationalen Rechtsinstrumenten zum Kulturgüterschutz im Wesentlichen mit dem Ursprungsland und sonst mit keinem anderen Subjekt verbunden. Es lässt sich auf dieser Ebene eine eher begrenzte Berücksichtigung der Interessen der indigenen Völker finden, und zwar in der 1995er UNIDROIT-Konvention. Darin ist einerseits vorgesehen, dass das Gericht oder die zuständige Behörde des Staates, in dem ein illegal ausgeführtes Kulturgu...