2013
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https://hdl.handle.net/20.500.13089/9fx2
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https://doi.org/10.4000/allemagne.1039
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Seit einigen Jahrzehnten sieht sich Deutschland mit Forderungen islamischer Gemeinschaften nach öffentlicher Anerkennung konfrontiert. Ende der 1990er Jahre entstand die sogenannte „Kopftuchaffäre“ in Baden-Württemberg. Im September 2003 bestimmte ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, dass „ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage“ hatte. Zahlreiche Bundesländer erließen daraufhin eigene Kopftuchgesetze. Im Januar 2005 wurde in Berlin ein Neutralitätsgesetz verabschiedet, das das Tragen religiöser oder weltanschaulicher Symbole und Kleidung im öffentlichen Dienst verbot. Wie konnte aber das Tragen aller religiösen Zeichen und Symbole verboten und der Laizismus zugleich als Feindbild betrachtet werden? Wie war eine solche Einschränkung der Religionsfreiheit in einem Land möglich, wo freie Ausübung der Religion auch im öffentlichen Raum zulässig ist? Steht das Berliner Gesetz nicht im Widerspruch zum Modell des Staat-Kirche-Verhältnisses in Deutschland? Ziel dieses Beitrags ist es, die Rolle und die Argumente der verschiedenen Akteure für die Regulierung des Verhältnisses von Politik und Religion in Berlin zu analysieren.