28 mai 2014
https://www.openedition.org/12554 , info:eu-repo/semantics/openAccess
Ulrike Babusiaux, « Erster Teil: Kommentare zum Kaiserrecht », C.H.Beck, ID : 10.4000/books.chbeck.1218
Die Quaestiones enthalten Konstitutionen zurückgehend bis zu Tibetius und Trajan. Die Hauptmasse bilden aber Konstitutionen von Hadrian und Marc Aurel, wobei Letzterer am häufigsten genannt wird. Septimius Severus und Caracalla, in deren Amtszeit das Quaestiones-Werkes wahrscheinlich fällt, sind dagegen viel seltener Gegenstand der Kommentierung. Wenn damit der Eindruck entsteht, Papinian berufe sich lieber auf vergangene als auf amtierende Kaiser, so muss dies nicht im Widerspruch zu Papinia...