29 mars 2010
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Tanja Guggenbühl, « 3. Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS », Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, ID : 10.4000/sjep.108
Die Transitionshilfe der Schweiz für Osteuropa und die GUS hat eine neue Gesetzesgrundlage. Das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas wurde vom Schweizer Volk am 26. November 2006 mit 53,4 Prozent Jastimmen nach einem Referendum angenommen. Das Gesetz umfasst auch die rechtliche Grundlage für den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union (EU). Es bestätigt somit die politische Absichtserklärung, die der Bundesrat in Form eines Memorandum of Understanding mit Brüssel im Februar 2006 unterzeichnet hatte. Das Memorandum legt die allgemeinen Modalitäten des Beitrags der Schweiz für die zehn neuen EU-Staaten fest. Der Bundesrat hat hierzu einen Rahmenkredit von einer Milliarde Franken zu Händen der Eidgenössischen Räte genehmigt. Zum anderen wurde die traditionelle Ostzusammenarbeit der Schweiz im Jahr 2006 fortgesetzt. Der Bundesrat hat dem Parlament einen Antrag für einen vierten Rahmenkredit unterbreitet, dessen Betrag jedoch geringer als bei den drei vorhergehenden Rahmenkrediten ist. Diese Frage wird von den Eidgenössischen Räten im Frühjahr 2007 diskutiert.