Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS

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19 avril 2010

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Monika Egger, « Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS », Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, ID : 10.4000/sjep.179


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Die bilaterale Zusammenarbeit der Schweiz mit Osteuropa und der GUS belief sich in den letzten Jahren auf jährlich rund 200 Millionen Franken, aufgeteilt in etwa zu gleichen Teilen auf die technische Zusammenarbeit der DEZA und die finanzielle Zusammenarbeit des seco. Die Aufwendungen betrugen 2003 insgesamt 198,5 Millionen Franken. Finanzielle Basis ist bis Ende 2004 der dritte Rahmenkredit von 1,4 Milliarden Franken (1999-2004), dessen Mittel bis Ende 2004 vollumfänglich verpflichtet sind, weshalb der Bundesrat dem Parlament einen vierten Rahmenkredit von 800 Millionen Franken für die Finanzierung der Aktivitäten 2005-2008 beantragte. Das Parlament entschied sich jedoch unter dem Eindruck der Osterweiterung der Europäischen Union (EU) und der bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU für eine Übergangslösung : Es bewilligte 400 Millionen Franken für weitere zwei Jahre in Form einer Verlängerung des bisherigen dritten Rahmenkredits. Diese Entscheidung des Parlaments stand besonders auch unter dem Zeichen des Engagements der Schweiz, sich grundsätzlich an den EU-Kohäsionszahlungen zu beteiligen. Die Form des schweizerischen Beitrags ist noch offen. Parallel zur Botschaft für einen neuen Rahmenkredit unterbreitete die Regierung dem Parlament auch die Botschaft für ein neues Bundesgesetz, das die Ostzusammenarbeit regeln soll. Das Parlament hat die Beratung der Vorlage ausgesetzt ; diese soll im Zusammenhang mit dem vierten Rahmenkredit 2006 geführt werden. Der aktuell geltende Bundesbeschluss ist noch bis Ende Februar 2008 gültig und deckt die beschlossene Aufstockung des dritten Rahmenkredits vorerst noch ab. Im Mai 2004 traten acht der insgesamt 27 Länder Osteuropas der EU bei (EU-Osterweiterung) ; sie werden u.a. aus dem Kohäsionsfonds der EU unterstützt. Der Bundesrat hat im Mai die Bereitschaft der Schweiz erklärt, sich mit 1 Milliarde Franken an der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion in der erweiterten EU zu beteiligen. Die EU-Osterweiterung und der Abschluss der bilateralen Verträge II zwischen der Schweiz und der EU sowie der Zusammenhang mit der Ostzusammenarbeit prägten die Parlamentsdebatte über die Weiterführung der Osthilfe und lösten auch eine kontroverse Diskussion unter Fachleuten der Zusammenarbeit aus.

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