9. Menschliche Entwicklung und Menschenrechte

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17 novembre 2009

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Tanja Guggenbühl et al., « 9. Menschliche Entwicklung und Menschenrechte », Schweizerisches Jahrbuch für Entwicklungspolitik, ID : 10.4000/sjep.80


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Résumé 0

Der Menschenrechtsrat, das Nachfolgegremium der Menschenrechtskommission, beendete im Juni 2007 sein erstes Tätigkeitsjahr und schloss seine institutionelle Reform ab. Zur Überraschung der Beobachter gelang es dem Rat knapp vor Ablauf der Frist, seine neue institutionelle Struktur zu verabschieden. Der Rat legte zum einen die Modalitäten der allgemeinen regelmässigen Überprüfung seines neuen Arbeitsinstruments fest, in dessen Rahmen die Menschenrechtssituation jedes UNO-Mitgliedslandes einer Peer-Review unterzogen wird, und überarbeitete zum anderen die Mandate der früheren Kommission, darunter namentlich das Verfahren der Einzelbeschwerde.Trotz diesen Fortschritten und der verbesserten Reaktionsfähigkeit – davon zeugt die Sondertagung über Myanmar, die im Anschluss an die Repression von Kundgebungen durch die Regierung einberufen wurde – zweifeln gewisse UNO-Mitgliedsländer die Glaubwürdigkeit des Rates an, insbesondere die USA und Israel, aber auch einige Nichtregierungsorganisationen.Im Bereich der Förderung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Rechte war das Jahr 2007 gekennzeichnet durch einen bemerkenswerten Fortschritt, aber auch durch ernsthafte Probleme. Einerseits wurde dem Recht auf Nahrung grosse öffentliche Aufmerksamkeit zuteil, denn erstmals hat die Organisation der Vereinten Nationen für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) den Welternährungstag diesem Recht gewidmet. Andererseits erörterte die Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrates, die mit der Ausarbeitung des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beauftragt worden ist, mit aktiver Unterstützung der Schweiz einen A-la-carte-Ansatz für die Kontrolle und Beobachtung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Dieser Ansatz ist mit dem Prinzip der Unteilbarkeit der Menschenrechte unvereinbar und birgt die Gefahr, dass ein wirksames Verfahren für die Kontrolle der Anwendung dieser Rechte verunmöglicht wird. Ausserdem hat ein Rückblick auf das 20-jährige Bestehen der Erklärung über das Recht auf Entwicklung aus dem Jahr 1986 gezeigt, dass diese in weiten Teilen in Vergessenheit geraten oder ihres ursprünglichen Sinns beraubt worden ist. Indem die Industrieländer – darunter auch die Schweiz – einen nicht zwingenden Ansatz bei der Realisierung des Rechts auf Entwicklung bevorzugen, tragen sie dazu bei, dessen Tragweite zur schmälern. Dies gilt insbesondere für das Recht auf Selbstbestimmung.Im schweizerischen Kontext sind für 2007 mit Blick auf die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) die parlamentarischen Debatten über die Nichtratifizierung wichtiger Übereinkommen zu nennen, namentlich des Übereinkommens über eingeborene Völker, das 1991 in Kraft getreten ist. Entgegen den Empfehlungen des Bundesrates rollte der Nationalrat mit der Annahme eines Postulats, das die Ratifizierung dieses Übereinkommens fordert, die Diskussion neu auf. Anlässlich ihrer 60. Tagung führte die Weltgesundheitsversammlung eine lebhafte Debatte über eine Entschliessung zum Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS). Die Entschliessung wurde knapp angenommen. Darin wird die Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet, jene Länder zu unterstützen, die die im TRIPS-Abkommen vorgesehenen Flexibilitäten nutzen wollen.

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