27 juin 2012
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paulkaiser, « Welche Persönlichkeitschutzrechte gelten nach dem Tod? », Archivalia, ID : 10.58079/blp6
Bei jeder Archivbenutzung darf ich unterschreiben, dass ich die Persönlichkeitsschutzrechte der Betreffenden nicht verletze. Dies gilt auch für Menschen, die bereits verstorben sind. Welche Schutzrechte dies genau sind, wird auf den Formularen nicht aufgeführt. Ein Blick in Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Pers%C3%B6nlichkeitsrecht_(Deutschland) lehrt, dass diese Rechte weitgehend von der Rechtsprechung entwickelt wurden und reichlich umfangreich sind. Unproblematisch und selbstverstän...