22 mai 2013
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Iris Eisenberger et al., « Zur freiwilligen und verpflichtenden Nano-Kennzeichnung von verbrauchernahen Produkten (Neu-Version: NanoTrust-Dossier Nr. 031-2, Mai 2013) », Elektronisches Publikationsportal der Österreichischen Akademie der Wissenschafte, ID : 10670/1.2bevji
Kennzeichnung ist Teil des Risikomanage- ments. In der Regel werden damit unterschiedliche Ziele verfolgt: Einerseits sollen Kennzeichnungen den VerbraucherInnen mündige Kaufentscheidungen ermöglichen und sie vor irreführender Information schützen; andererseits sollen sie durch einen sicheren Rechtsrahmen innovative Produktentwicklung ermöglichen und fördern. KonsumentInnen werden damit in das Risikomanagement verschiedener Produktgruppen mit einbezogen. Die Kennzeichnung nanomaterialhaltiger Produkte war von Anfang an Bestandteil des Nanoregulierungsdiskurses sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Während die Mitgliedstaaten auf nationale Alleingänge bislang verzichteten, finden nanospezifische Kennzeichnungspflichten zunehmend Eingang in das EU-Recht, vorerst in den Bereichen Kosmetika, Lebensmittel und Biozidprodukte. Darüber hinausgehende internationale Initiativen zur freiwilligen Kennzeichnung konnten sich bislang nicht am Markt durchsetzen.