28 mai 2020
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Grégoire Geissbühler et al., « This! Is! Bachelor! Voraussetzungen für die Zulassung zum Anwaltspraktikum », Serveur académique Lausannois, ID : 10670/1.h7lfyt
Vor kurzem hat das Bundesgericht entschieden, dass eine Person für die Zulassung zum Anwaltspraktikum einen Bachelor-Abschluss in schweizerischem Recht innehaben muss. Das Bundesgericht sagt nichts, über das Erfordernis eines Masters-Abschlusses in schweizerischem Recht, um im Anwaltsregister eingetragen werden zu können. Die Autoren dieses Kommentars sind der Meinung, dass für letzteres jeder Master-Abschluss genügend ist, selbst einer ausserhalb der Rechtswissenschaft; ja sogar ein dem Masterabschluss äquivalentes Diplom sollte genügen, um gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. a BGFA eingetragen zu werden.